Befristete Befreiung von Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühr

Bis 1.4.2024 haben Liegenschaftskäufer noch 1,1% an Grundbuchseintragungsgebühr und bei einzutragenden Pfandrechten 1,2% Pfandrechtseintragungsgebühr an den Staat zu bezahlen. Diese Gebühr fällt für Eigentumserwerbe, sofern der Vertrag nach dem 01.04.2024 abgeschlossen und nach dem 01.07.2024 im Grundbuch eingetragen wird, weg; zeitlich befristet bis vorerst 30.6.2026. Die Grunderwerbsteuer von 3,5% ist davon nicht umfasst.

Die Befreiungsbestimmungen gelten nicht bei Schenkungen und Erbschaften und kommen zudem nur dann in Frage, wenn der/die Erwerber natürliche Personen sind und ein dringendes Wohnbedürfnis haben, was mittels Meldebestätigung nachzuweisen ist. Bei noch nicht fertiggestellten Gebäuden kann diese auch nachgereicht werden.

Fällt das dringende Wohnbedürfnis binnen 5 Jahren nach Übergabe bzw Fertigstellung weg, so ist rückwirkend die volle Gebühr zu entrichten.