Amtshaftung – Ihr Recht

Auch dem Staat passieren Fehler!

Die Amtshaftung regelt den Bereich der Verantwortung des Staates/der Gebietskörperschaften für unvertretbares Handeln gegenüber den Bürgern und daraus entstehenden Schäden. Amtshaftungsansprüche sind reine Geldansprüche, d. h. Sie können den Staat damit nicht zu einem faktischen Tun verpflichten.

Vor allem in behördlichen Verfahren passieren oft Fehler, welche zu einem Schaden beim Bürger führen. Ich unterstütze Sie bei der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen gegen Bund/Länder/Gemeinden genauso wie bei der Abwehr zu Unrecht erhobener Amtshaftungsansprüche.

Ein Bereich der Amtshaftung ist auch die Staatshaftung, welche beispielsweise dann vorliegt, wenn ein Staat eine Richtlinie der Europäischen Union nicht, nicht ausreichend oder zu spät umgesetzt hat und daraus von Geschädigten Schadenersatzansprüche gegen den Staat abgeleitet werden.

Ich helfe Ihnen bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen Gebietskörperschaften, Sachverständige und andere wegen nicht vertretbarer Handlungen oder Entscheidungen (z. B. mangelhafte Bescheide).

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