Ihr Recht als Patient!
Das Medizin- und Arzthaftungsrecht behandelt die Verantwortung eines Arztes gegenüber seinem Patienten wegen Kunst- und Aufklärungsfehlern und damit einhergehenden Schäden/Verletzungen.
Ärzte haben über die durchzuführende Behandlung ausreichend und rechtzeitig aufzuklären und dies auch zu dokumentieren. Dabei gilt: Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht durchgeführt!
Als Patient müssen Sie davon ausgehen, dass der Arzt Sie bestens behandelt. Trotzdem unterlaufen immer wieder Aufklärungsfehler oder es wird eine falsche Behandlung angewandt. Eine Verletzung durch den Arzt kann, neben der Erfüllung einer strafbaren Handlung, auch zivilrechtlichen Schadenersatz zur Folge haben. Eine Fehldiagnose kann zu weitreichenden und langwierigen gesundheitlichen Folgen führen.
Ich berate und vertrete Sie in Verfahren wegen ärztlicher Kunst- oder Aufklärungsfehler, sei es die Abwehr oder die Geltendmachung von Ansprüchen.