Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht

Lassen Sie Ihren Anspruch auf Schadenersatz prüfen!

Das Rechtsgebiet zum Schadenersatz ist so umfassend, dass fast jede Person in ihrem Leben einmal damit konfrontiert ist. Sei es, dass Sie das Opfer oder der Verursacher eines Verkehrsunfalls sind oder Sie Leistungen in Auftrag gegeben haben (z. B. Fassadensanierung, Tischlerarbeiten etc.), welche nicht respektive bloß mangelhaft erfüllt wurden.

Ferner kann es sein, dass Sie ein schadhaftes Produkt erworben oder weiterverarbeitet haben und Ansprüche aus der Produkthaftung oder Ihre Rechte aus der Gewährleistung geltend machen wollen. Ihre Gewährleistungsrechte stehen Ihnen zudem verschuldensunabhängig zu, das heißt, dass es auf ein Verschulden der Gegenseite nicht ankommt. Primär steht Ihnen nach Ihrer Wahl das Recht auf Austausch oder Verbesserung durch den Vertragspartner zu, sekundär bei geringfügigen Mängel eine Preisminderung, andernfalls das Recht auf Wandlung (Rückabwicklung).

Möglicherweise haben Sie auch eine Pauschalreise gebucht und es hat sich, neben einer eingetretenen Flugverspätung, herausgestellt, dass die im Prospekt oder Internet beworbene Hotelanlage nicht den tatsächlichen Begebenheiten vor Ort entspricht.

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