Verkehrsrecht

Verkehrsrecht ist allgegenwärtig!

Ein Verkehrsunfall kann schnell und jedem passieren. Nicht immer ist die Gegenseite – Fahrer, Besitzer, Haftpflichtversicherung – bereit, den Ihnen entstandenen Schaden aus dem Unfall außergerichtlich zu kompensieren. Zudem stellt der Unfallgegner oftmals den Unfallhergang anders dar als Sie. Dann gilt es, Ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.

Ein Verkehrsunfall mit Personenschaden kann zudem den Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung oder gar fahrlässigen Tötung erfüllen, womit auch strafrechtliche Aspekte zu beachten sind. War auch Alkohol im Spiel, so kann seitens der Behörde ein Verfahren auf Entziehung der Lenkerberechtigung eingeleitet werden, weshalb auch das Verwaltungsrecht (StVO, KFG etc.) stark in das Verkehrsrecht hineinspielt.

Ich helfe Ihnen auch in Verwaltungsstrafverfahren (z.B. Fahrerflucht, Geschwindigkeitsübertretungen, Führerscheinabnahme) sowie bei der Abwicklung Ihrer Ansprüche bei den Versicherungen. Dabei nehme ich die Vertretung vor Behörden und Gerichten wahr.

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