Glücksspielrecht

Glücksspiel im Sinne des Österreichischen Glücksspielgesetzes ist ein Spiel, bei dem die Entscheidung über das Spielergebnis ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängt. Glücksspiele sind dabei insbesondere die Spiele Roulette, Beobachtungsroulette, Poker, Black Jack, Two Aces, Bingo, Keno, Baccarat und Baccarat chemin de fer und deren Spielvarianten. Der Bund hat diesbezüglich ein Glücksspielmonopol, dh das Recht zur Durchführung von Glücksspielen ist dem Bund vorbehalten. Sportwetten gelten aber nicht als Glücksspiel.

In Österreich agiert die Casino Austria AG mit einer zulässigen Lizenz und sind daher die einzigen, die rechtskonform Glücksspiele anbieten dürfen. Sohin sind sämtliche Glücksspiele, welche online durch andere Betreiber in Österreich angeboten werden, illegal, was zur Folge hat, dass diesbezügliche Verluste wegen Sittenwidrigkeit zurückgefordert werden können. Sollten Sie daher – wie es oft der Fall ist – bei ausländischen Gesellschaften (zB bwin, bet365, Mr. Green etc) Geld beim Glücksspiel verloren haben, stehen die Chancen gut, dieses gerichtlich zurückzuerhalten. Hilfreich ist, dass Sie sich ihren Spielernamen merken und auch am besten über eine Aufstellung des verspielten Geldes verfügen. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie mich!

Miet-, Wohn- und Immobilienrecht

Immobilienrecht – fast nicht zu durchschauen!

Das Immobilienrecht besteht aus vielen einzelnen Rechtsgebieten und Gesetzen. So geht es bei Immobilien oftmals um die Frage, ob Eigentum oder Miete/Pacht bevorzugt wird. Gerade bei Mietverhältnissen ist eine umfassende Rechtsberatung vorteilhaft, weil unter anderem – je nach Datum der Baubewilligung, der Inanspruchnahme von Förderungen oder der Größe des Objekts (z. B. Zweifamilienhaus) – das Mietrechtsgesetz (MRG) ganz, teilweise oder überhaupt nicht zur Anwendung gelangt, womit Sie, je nach Ihrer Stellung als Vermieter oder Mieter, stärker oder schwächer geschützt sind.

Und dann gibt es noch die verschiedenen Formen von Verträgen im Falle des Eigentumserwerbs (Schenkung, Kauf, Ausgedinge, Übergabe gegen Leibrente, Superädifikat uvm.).

Auch ein Umbau oder Zubau muss gut geplant sein. Vor allem, wenn Sie Wohnungseigentümer sind und die allgemeinen Teile der Liegenschaft (z. B. Fassade) in Anspruch genommen werden sollen, weil hierbei meist die Zustimmung sämtlicher Miteigentümer benötigt wird.

Ich unterstützte Sie insbesondere bei folgenden Fragen:

• Erstellung und Überprüfung von Bestandverträgen

• Vertretung in bestandrechtlichen Streitigkeiten. Zum Beispiel Räumungsverfahren, Mietzinsanhebungsbegehren infolge von Machtwechsel, Verfahren wegen Mietzinsminderung oder Mietzinsüberprüfungsverfahren. Genauso auch Verfahren nach dem Landpachtgesetz uvm.

• Rechtliche Beratung von Hausverwaltungen oder Wohnungseigentümern in allen wohnrechtlichen Belangen. Vorabprüfungen der Genehmigungsfähigkeit von Änderungen am Wohnungseigentumsobjekt (z. B. Balkonanbau, Lift, Terrassenüberdachung etc.)

• Erstellung von Wohnungseigentumsverträgen

  • Begleitung bei Immobilientransaktionen, Erstellung und Überprüfung sowie grundbücherliche Durchführung diverser Verträge (Kauf-, Schenkungs-, Leibrenten-, Servituts-, Ausgedingeverträge etc.) samt Treuhandschaft.

In diesem Zusammenhang sind oft auch Fragen des Baurechts interessant!

Sie planen, eine Immobilie zu vererben? Dann informieren Sie sich hier!

Niederösterreichisches und Wiener Baurecht

Sie wollen bauen oder Ihre Rechte als Nachbar wahren?

Ich helfe Ihnen im Baurecht bei den verschiedenen Verfahren und Einreichungen.

Denn es gibt eine Unzahl an Stolpersteinen, bis Sie wirklich bauen können. Und das Baurecht ist sehr regional geregelt. Was also in Wien gilt, muss in Niederösterreich noch lange nicht Recht sein.

In Österreich gibt es kein einheitliches Baurecht, sondern es findet in jedem Bundesland eine eigene Bauordnung Anwendung. Zwar sind die unterschiedlichen Bauordnungen angeglichen worden, dennoch gibt es nach wie vor zahlreiche, wesentliche Unterschiede.

Meine fachlichen Kompetenzen liegen im Niederösterreichischen und im Wiener Baurecht.

Als Bauwerber begleite ich Sie von der Vorabprüfung (Übereinstimmung des Bauvorhabens mit dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) über die Einreichung, die Bauverhandlungen bis hin zur rechtskräftigen Baubewilligung.

Als Eigentümer von Bauwerken stehe ich Ihnen auch zur Abwehr von baupolizeilichen Auftragsverfahren zur Verfügung.

Als Nachbar stelle ich sicher, dass Ihre subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte gewahrt werden wie z. B. Abstandsregelungen, Lichteinfall, statische Auswirkungen.

Ferner begleite ich Sie in Rechtsmittelverfahren sowie bei Untätigkeit der Baubehörde.

Interessant könnte für Sie durchaus auch meine Tätigkeit als Spezialist für Immobilienrecht sein!

Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht

Lassen Sie Ihren Anspruch auf Schadenersatz prüfen!

Das Rechtsgebiet zum Schadenersatz ist so umfassend, dass fast jede Person in ihrem Leben einmal damit konfrontiert ist. Sei es, dass Sie das Opfer oder der Verursacher eines Verkehrsunfalls sind oder Sie Leistungen in Auftrag gegeben haben (z. B. Fassadensanierung, Tischlerarbeiten etc.), welche nicht respektive bloß mangelhaft erfüllt wurden.

Ferner kann es sein, dass Sie ein schadhaftes Produkt erworben oder weiterverarbeitet haben und Ansprüche aus der Produkthaftung oder Ihre Rechte aus der Gewährleistung geltend machen wollen. Ihre Gewährleistungsrechte stehen Ihnen zudem verschuldensunabhängig zu, das heißt, dass es auf ein Verschulden der Gegenseite nicht ankommt. Primär steht Ihnen nach Ihrer Wahl das Recht auf Austausch oder Verbesserung durch den Vertragspartner zu, sekundär bei geringfügigen Mängel eine Preisminderung, andernfalls das Recht auf Wandlung (Rückabwicklung).

Möglicherweise haben Sie auch eine Pauschalreise gebucht und es hat sich, neben einer eingetretenen Flugverspätung, herausgestellt, dass die im Prospekt oder Internet beworbene Hotelanlage nicht den tatsächlichen Begebenheiten vor Ort entspricht.

Es könnte Sie auch mein Fachwissen im Immobilienrecht interessieren! Oder vielleicht haben Sie auch Ansprüche aus dem Medizin- und Arzhaftungsgesetz!

Erbrecht

Der letzte Wille!

Etwas zu vererben, aber auch zu erben, ist nicht immer einfach. Bei der Errichtung von Testamenten sind – insbesondere seit dem Erbrechtsänderungsgesetz 2015 (gültig seit 1.1.2017) – zahlreiche Formerfordernisse einzuhalten, um die Wirksamkeit letztwilliger Verfügungen zu garantieren.

Auch haben aufgrund des nach wie vor in Österreich existierenden Pflichtteilsrechts Kinder und Ehepartner (eingetragene Partner) Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, worauf bei der Testamentserstellung Rücksicht genommen werden sollte. Zudem sind weiterhin Lebensgefährten von der gesetzlichen Erbfolge nicht umfasst; sie haben unter Umständen aber ein außerordentliches Erbrecht.

Im Verlassenschaftsverfahren ist drauf zu achten, dass Sie als potentieller Erbe die richtige Art der Erbantrittserklärung abgeben, um bei etwaig vorhandenen Schulden des Erblassers zu verhindern, dass Sie für diese unbeschränkt haften.

Ich unterstütze Sie in dieser Materie vor allem

•bei der Erstellung von letztwilligen Verfügungen (Testamente, Legate etc.), erbrechtlichen Verträgen (z. B. Pflichtteilsverzichtsvertrag) und Vorsorgevollmachten,

•durch Begleitung im Verlassenschaftsverfahren,

•durch Vertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten (z. B. Pflichtteilsklage, Legatsklage etc.).

In diesem Zusammenhang sind oft auch Fragen des Immobilienrechts relevant!

Es könnte Sie auch mein Spezialgebiet Medizin- und Arzthaftungsgesetz interessieren!

Amtshaftung – Ihr Recht

Auch dem Staat passieren Fehler!

Die Amtshaftung regelt den Bereich der Verantwortung des Staates/der Gebietskörperschaften für unvertretbares Handeln gegenüber den Bürgern und daraus entstehenden Schäden. Amtshaftungsansprüche sind reine Geldansprüche, d. h. Sie können den Staat damit nicht zu einem faktischen Tun verpflichten.

Vor allem in behördlichen Verfahren passieren oft Fehler, welche zu einem Schaden beim Bürger führen. Ich unterstütze Sie bei der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen gegen Bund/Länder/Gemeinden genauso wie bei der Abwehr zu Unrecht erhobener Amtshaftungsansprüche.

Ein Bereich der Amtshaftung ist auch die Staatshaftung, welche beispielsweise dann vorliegt, wenn ein Staat eine Richtlinie der Europäischen Union nicht, nicht ausreichend oder zu spät umgesetzt hat und daraus von Geschädigten Schadenersatzansprüche gegen den Staat abgeleitet werden.

Ich helfe Ihnen bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen Gebietskörperschaften, Sachverständige und andere wegen nicht vertretbarer Handlungen oder Entscheidungen (z. B. mangelhafte Bescheide).

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Patientenrecht – Ihr Recht gegenüber dem Arzt und der Medizin

Ihr Recht als Patient!

Das Medizin- und Arzthaftungsrecht behandelt die Verantwortung eines Arztes gegenüber seinem Patienten wegen Kunst- und Aufklärungsfehlern und damit einhergehenden Schäden/Verletzungen.

Ärzte haben über die durchzuführende Behandlung ausreichend und rechtzeitig aufzuklären und dies auch zu dokumentieren. Dabei gilt: Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht durchgeführt!

Als Patient müssen Sie davon ausgehen, dass der Arzt Sie bestens behandelt. Trotzdem unterlaufen immer wieder Aufklärungsfehler oder es wird eine falsche Behandlung angewandt. Eine Verletzung durch den Arzt kann, neben der Erfüllung einer strafbaren Handlung, auch zivilrechtlichen Schadenersatz zur Folge haben. Eine Fehldiagnose kann zu weitreichenden und langwierigen gesundheitlichen Folgen führen.

Ich berate und vertrete Sie in Verfahren wegen ärztlicher Kunst- oder Aufklärungsfehler, sei es die Abwehr oder die Geltendmachung von Ansprüchen.

Verkehrsrecht

Verkehrsrecht ist allgegenwärtig!

Ein Verkehrsunfall kann schnell und jedem passieren. Nicht immer ist die Gegenseite – Fahrer, Besitzer, Haftpflichtversicherung – bereit, den Ihnen entstandenen Schaden aus dem Unfall außergerichtlich zu kompensieren. Zudem stellt der Unfallgegner oftmals den Unfallhergang anders dar als Sie. Dann gilt es, Ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.

Ein Verkehrsunfall mit Personenschaden kann zudem den Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung oder gar fahrlässigen Tötung erfüllen, womit auch strafrechtliche Aspekte zu beachten sind. War auch Alkohol im Spiel, so kann seitens der Behörde ein Verfahren auf Entziehung der Lenkerberechtigung eingeleitet werden, weshalb auch das Verwaltungsrecht (StVO, KFG etc.) stark in das Verkehrsrecht hineinspielt.

Ich helfe Ihnen auch in Verwaltungsstrafverfahren (z.B. Fahrerflucht, Geschwindigkeitsübertretungen, Führerscheinabnahme) sowie bei der Abwicklung Ihrer Ansprüche bei den Versicherungen. Dabei nehme ich die Vertretung vor Behörden und Gerichten wahr.

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